Rechtsanwalt Christopher Staisch

Rechtsanwalt im privaten Baurecht


Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung

I. Vertragsgestaltung

Am 01. Januar 2018 ist die Baurechtsreform in Kraft getreten. Statt auf Altbewährtes zurückzugreifen und sich an der Systematik der VOB/B zu orientieren, hat der Gesetzgeber eine umfassende Neuregelung im BGB geschaffen. 

Hierdurch ergibt sich ein erhöhter Bedarf für Betriebe, die Vertragsgestaltung auf die neue Rechtslage auszurichten. Zugleich eröffnet die Reform aber auch Chancen bei einer Bestandsaufnahme bisheriger Verträge Schwachpunkte herauszuarbeiten, die möglicherweise Störungen im Bauablauf verursachen können.

Mein Ansatzpunkt besteht in einer Bedarfsanalyse und einer darauf ausgerichteten individuellen Vertragsgestaltung. Die Zielsetzung besteht darin, notwendige Änderungen vorzunehmen, ohne die Verträge unnötig und kostenintensiv aufzublähen.

 Vor allem bei

 können Änderungen erforderlich sein.


II. Vertragsprüfung

Nicht selten werden Auftragnehmer mit einem unübersichtlichen Vertragswerk konfrontiert, das in der Kalkulations- und Angebotsphase nicht mit der notwendigen Ruhe und Zeit analysiert werden kann.

Darüber hinaus gestalten sich Vertragsverhandlungen oftmals schwierig, da auf Seiten des Auftraggebers die Bereitschaft zu Änderungen gering ist. Insbesondere zentrale Regelungen werden nicht zur Disposition gestellt.

Meist handelt es sich bei den Verträgen um AGB, die erhöhten Wirksamkeitsanforderungen unterliegen.

Um Ihre Position als Auftragnehmer zu stärken, biete ich Ihnen eine umfassende Prüfung der Wirksamkeit und Beständigkeit der Klauseln.

Auf diese Weise kann eine Risikobewertung im Ganzen vorgenommen werden und die Vertragsverhandlungen lassen sich auf einzelne relevante Themenbereiche beschränken.

Daher empfehle ich eine möglichst frühzeitige Überprüfung Ihrer Verträge vor dem Hintergrund der juristischen Bestandsfähigkeit, um Unregelmäßigkeiten im Projektablauf vorzubeugen.